Motorsägenausbildung

Motorsägenführer Modul A gem. DGUV 214-059
Ausbildungsziel  
Fachliche und persönliche Eignung für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. 
 
Inhalte  
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger 
  • Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen 
  • Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)1) 
Zusätzliche Inhalte 
  • Zufall bringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume 
  • Spannungsschnitte 
 
Der Lehrgang Motorsägeführer endet mit einer personenbezogenen Prüfung.  
 
Voraussetzungen 
Truppausbildung / MTA 
Keine körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen 
Mind. 18 Jahre alt 
 
Ausbildungsdauer 
Theorie:  19 Uhr bis 21:30 Uhr 
Praxis 1:  8:30 Uhr bis 16:00 Uhr 
Praxis 2:  8:30 Uhr bis 16:00 Uhr 
 
Ausrüstung 
  • Theorie: Schreibunterlagen, keine Schutzkleidung 
  • Praxis: Schutzausrüstung gem. DGUV 205-014; PSA 23 (Helm - Alter beachten!)
    • 1 Motorsäge
    • Schnittschutzschuhe (Empfohlen!) 
 
Organisation 
Der Lehrgang wird durch den KFV durchgeführt, Lehrgangsleiter ist Sebastian Kaiser. 
 
Unkostenbeitrag: 
45,- € pro Teilnehmer