Rettungsgasse wichtig für die Feuerwehren!

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Wie wichtig sind Rettungsgassen?

Rettungsgasse
Quelle: www.adac.de/rettungsgasse

Immer wieder wird es den Rettungskräften auf Autobahnen erschwert, bei Stau schnell an die Einsatzstellen zu gelangen. Dabei ist es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 11 Abs. 2 klar geregelt.

"Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahnen, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden, wenn der Verkehr stockt."

Demnach haben Fahrzeuge schon bei der Bildung eines Verkehrsstaus sich so zu verhalten bzw. einzuordnen, dass man jederzeit eine Rettungsgasse bilden kann.

Hierzu noch ein Hinweis: Sich an ein Fahrzeug mit Sonderrechten "anzuhängen", um so leichter durch den Stau zu kommen, ist kein Kavaliersdelikt. Dieses Verhalten kann mit einem Bußgeld bis zu 50 Euro und 3 Punkten geahndet werden. Kommt eine Gefährdung hinzu, erhöht sich das Bußgeld nochmals.

Aber auch für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen gilt, wann immer möglich die Rettungsgasse benutzen bzw. durch richtiges Fahrverhalten einfordern!

Einen Bericht zur Rettungsgasse hat die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) in Ihrer Zeitschrift "Unfallversicherung aktuell" 1/2013 in Zusammenarbeit mit Kreisbrandrat Gerhard Bullinger (stellv. LFV Vorsitzender) veröffentlicht, den Siehier aufrufen können.

Weitere Informationen zur Rettungsgasse erhalten Sie u.a. unter www.adac.de/rettungsgasse.

Wie schwierig es teilweise für die Einsatzkräfte ist, eine Rettungsgasse zu benützen, können Sie u.a. unter www.youtube.de - Suchbegriff - Rettungsgasse Feuerwehr ersehen bzw. beobachten.

Ausgabe: 2013-01-10 | Quelle: Kommunale Unfallversicherung Bayern/LFV Bayern